Wer wir sind

Wir,  „German Eritrean Training Partnership e.V.”, sind ein 2013 gegründeter, gemeinnütziger Verein, der medizinischen Hilfe im Bereich Gastroenterologie in Eritrea leisten möchte. 

 

Schwester Hiwot, auf deren Initiative der Verein gegründet wurde,  ist selber in Asmara geboren und deswegen ist es nicht verwunderlich, dass sie ihre Heimat weiterhin tatkräftig unterstützen will. Dabei kann sie auf eine 43 jährige Berufserfahrung am Universitätsklinikum Erlangen zurückblicken und hat viele der von Prof. Dr. Ludwig Demling begründetet "Erlanger Schule" ausgebildeten Ärzte, mit begleitet.

Gründungsmitglieder:
PD Dr. F. Boxberger; H.Diebel; S. Feldt; Dr. M. Grauer; 

Dr. C. Janson; Dr. F. Mahmoud; Prof. Dr. J. Maiß; 

D. Mesfin; Dr. E. Moustafa; B. Müller; Prof. Dr. T. Schneider; Prof. Dr. D. Schwab; PD Dr. D. Wildner; PD Dr. S. Zopf;  

Prof. Dr. Y. Zopf;

    

Vorstand:   Hiwot Diebel (Vorsitz)

                    Prof. Dr. Jürgen Maiß

                    CA Dr. Martin Grauer

                    Birk Müller

                    Daniel Mesfin

Satzung GetPartnerschip e.V.
Satzung GETPartnership.pdf
PDF-Dokument [1.5 MB]

Was wir tun

Das Ziel unserer ehrenamtlichen Förderung ist es, die medizinische Versorgung in Eritrea dauerhaft zu verbessern. Getreu dem Motto “Hilfe zur Selbsthilfe” setzen wir auf eine Trainingspartnerschaft, in der Spezialisten aus Deutschland ihr Know-How mit Ärzten aus Eritrea teilen. Auf diese Weise helfen wir, das Fundament des eritreischen Gesundheitswesens langfristig zu festigen.

Finanzielle Unterstützung, als zweite Säule, soll zudem dem Ausbau der medizinischen Infrastruktur voranbringen, um den Ärzten vor Ort zu ermöglichen, ihr Wissen vertieft in praktische Fähigkeiten umzusetzen.

Diese Vorsätze versuchen wir satzungsgemäß vor allem umzusetzen durch:

  • Förderung einer universitären Ausbildung von Studenten und praktischen Ausbildung von Fachärzten und anderem medizinischem Personal im Sinne einer nachhaltigen Hilfe zur Selbsthilfe.
  • Ausstattung von Krankenhäusern und Gesundheitszentren mit medizinischer Ausrüstung, Geräten und Medikamenten (§ 58 Nr. 1 AO)
  • Bauliche Maßnahmen im medizinisch-pflegerischen Bereich.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Krankenversorgung einschließlich der Gesundheitsvorsorge.
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© German Eritrean Training Partnership e.V.